Emolumente & Honorare
Die Kosten einer öffentlichen Urkunde setzen sich aus mehreren unterschiedlichen Bestandteilen zusammen.
Gebührenrechtliche Emolumente
Entschädigung für die Amtstätigkeit, festgelegt im kantonalen Tarif. Sie richtet sich nach der Art der Urkunde und meist nach dem Geschäftswert und ist nicht verhandelbar.
Berufliche Honorare
Entschädigung für Beratung, Redaktion und Koordination ausserhalb des Tarifs, im Voraus pauschal oder nach Zeitaufwand vereinbart.
Grundbuch- / Handelsregistergebühren
Gebühren der Behörden für Eintragung, Löschung oder Änderung. Das Notariat zieht sie ein und leitet sie vollständig weiter.
Auslagen
Für die Klientschaft vorgeschossene Kosten: Auszüge, Bescheinigungen, Geometer, Publikationen, Einschreiben.
Handänderungsabgaben und Steuern
Je nach Geschäft: kantonale Handänderungsabgaben, Grundstückgewinnsteuer, Stempelabgaben. Sie stehen dem Gemeinwesen zu.
MWST
Die MWST gilt für die Honorare. Amtliche Emolumente und öffentliche Abgaben sind davon nicht betroffen.
Kostenvorschuss
Vorschuss vor der Beurkundung, namentlich für Steuern und Behördengebühren. Er wird getrennt vom Ertrag geführt und in der Schlussrechnung abgerechnet.
Diese Übersicht ist erläuternd. Der genaue Betrag hängt vom Geschäft ab und wird vor der Beurkundung in einer detaillierten Kostenschätzung mitgeteilt.
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